Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich

1.1 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der ROFA Bekleidungswerk GmbH & Co. KG, Fabrikstraße 23, 48465 Schüttorf, (nachfolgend „ROFA“), geschlossenen Verträge betreffend den Erwerb von Waren über den unter der URL www.rofa.de sowie betriebenen Onlineshop (nachfolgend "ROFA-Shop") durch einen Besteller (nachfolgend "Kunde") sowie deren Lieferung. Die Abgabe von Waren erfolgt über den ROFA-Shop nur in handelsüblichen Mengen.

1.2

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmen sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass ROFA nochmals auf diese AGB hinweisen muss. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung widersprochen und diese nicht anerkannt, es sei denn ROFA stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. 


2. Vertragsschluss

2.1

Die Präsentation der Ware im ROFA-Shop stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.

2.2

Der Kunde kann aus dem Sortiment von ROFA die jeweilige Ware frei auswählen und diese über den Button "In den Warenkorb legen" in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button "Zahlungspflichtig bestellen" gibt er einen verbindlichen Vertrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen und ändern, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken der Checkbox "Ich habe die AGB gelesen und bin mit ihnen einverstanden" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

2.3 

ROFA schickt dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung der Bestellung per E-Mail zu, in welcher die jeweilige Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch ROFA zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird oder durch den Versand der bestellten Waren. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden die von ihm ausgewählten Waren nur vorrübergehend nicht verfügbar, so teilt ROFA dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Sollte eine Lieferung der vom Kunden bestellten Waren kurzfristig und dauerhaft nicht möglich sein, sieht ROFA von einer Annahmeerklärung in Gänze ab. Ein Vertrag kommt in diesem Falle nicht zustande.

2.4 

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Kennzeichnungen und der Auftragsbestätigung beschriebene Beschaffenheit der Waren unabhängig davon, ob diese von ROFA oder dem Hersteller der Waren stammen. Etwaige öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung im Rahmen von Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstigen Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Informationen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.


3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende maßgebliche Sprache ist Deutsch. 

3.2

Mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten Mail, jedoch spätestens bei der Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von ROFA auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gesichert. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. 


4. Registrierung im ROFA-Shop, Datenverarbeitung

4.1

Der Kunde kann im ROFA-Shop Waren als registrierter Benutzer oder Gast bestellen. Als registrierter Benutzer muss er nicht jedes Mal seine persönlichen Daten angeben, sondern er kann sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm bei Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von ROFA angebotenen Waren.

4.2

ROFA erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet ROFA die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Kunden wird ROFA personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse von ROFA besteht. 

4.3

Für Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten verweist ROFA auf seine Datenschutzinformation, die unter https://www.rofa.de/Rechtliches/Datenschutz/ abrufbar sind.

5. Lieferung, Lieferbedingungen 

5.1

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Deren Höhe entnehmen Sie der jeweils aktuellen Preisliste unter "Lieferung & Versand".

5.2

Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung der bestellten Waren am Geschäftssitz von ROFA (ROFA Bekleidungswerk GmbH & Co. KG, Fabrikstraße 23 , 48465 Schüttorf, Deutschland) zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr.

5.3

Die von ROFA angebenenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch ROFA, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer bei Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware im ROFA-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 7 Tage.

5.4

Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen:
Wir liefern nicht an Packstationen.


6. Preise, Versandkosten, Zahlung und Zahlungsmodalitäten

6.1

Die im ROFA-Shop angegebenen Preise verstehen sich jeweils in EURO und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich der Kosten für den Versand. Zusätzlich sind jeweils der Nettopreis und die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen.

6.2

Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunden nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Die Kosten für eine Rücksendung aus der Schweiz trägt der Kunde.

6.3

Der Kunde kann die Zahlung des Kaufpreises grundsätzlich per Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung oder Vorkasse vornehmen. Die Zahlungsart auf Rechnung ist nur registrierte Kunden möglich.

6.4

Im einzelnen gelten dabei die folgenden Bedingungen: 


a) Zahlung per Kreditkarte (VISA, MasterCard)

Mit Abgabe der Bestellung gibt der Kunde seine Kreditkartendaten an. Nach seiner Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber und Auftragsbestätigung durch ROFA wird die Zahlungstransaktion automatisch durchgeführt und die angebenen Kreditkarte des Kunden belastet.


b) Zahlung per PayPal

Im Bestellprozess wird der Kunde auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Kunde dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an ROFA bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Kunde beim Bestellvorgang.


c) Zahlung per Sofortüberweisung

Nach Abgabe der Bestellung wird der Kunde auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an ROFA bestätigen. Weitere Hinweise erhält der Kunden beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Sofort durchgeführt und dem Bankkonto belastet. ROFA erhält hierdurch unmittelbar eine Überweisungsgutschrift.


d) Zahlung per Vorkasse

Der Kunde bezahlt den Rechnungsbetrag im Voraus und erhält nach  Zahlungseingang an die angebene Lieferadresse geliefert. Der Kunde überweist den ausgewiesenen Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen vollständig auf das folgende Konto bei der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim, IBAN: DE31267500010002012151,  BIC: NOLADE21NOH. 


e) Zahlung auf Rechnung 

Der Kunde zahlt den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf eines auf der Rechnung angegebenen Bankonten von ROFA. ROFA behält sich vor, dem Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten und bietet die Zahlungsart nur registrierten Kunden an.

6.5

Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

6.6

ROFA behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten oder auf andere Zahlungsarten zu verweisen und dies von dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Weitere Informationen zur Bonitätsprüfung finden sich in den Datenschutzbestimmungen unter https://www.rofa.de/Rechtliches/Datenschutz/.

6.7

Die Zahlung des jeweiligen Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er ROFA für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

6.8

Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch ROFA nicht aus.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ROFA.

7.2

Für Unternehmer gilt ergänzend:
ROFA behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt er – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an ROFA im voraus ab, und ROFA nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, ROFA darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.


8. Transportschäden

8.1

Für Verbraucher gilt:

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamiert er solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nimmt unverzüglich Kontakt zu ROFA auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere der Gewährleistungsrechte des Kunden, keinerlei Konsequenzen. Der Kunde hilft ROFA deren eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.


8.2

Für Unternehmer gilt: 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald ROFA die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

8.3

Für Unternehmer gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunden die dort geregelte unverzügliche Untersuchung und Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls ROFA einen Mangel arglistig verschwiegen haben.


9. Gewährleistung und Garantien 

9.1

ROFA haftet für Sachmängeel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 434 ff. BGB. Somit ist der Kunde für den Fall, dass die im ROFA-Shop gekaufte und von ROFA gelieferte Ware mangelhaft ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Dabei hat der Kunde zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. ROFA ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Für die Nacherfüllung hat der Kunde keine Frist zu setzen. Sobald er ROFA über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessenen Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung durch ROFA erfolgt ist, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ROFA die Nacherfüllung insgesamt verweigert hat.

9.2

Für Unternehmer gilt:
Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde um Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Nacherfüllung steht ROFA zu. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

9.3

Ein Sachmangel liegt dabei vor, nicht in Bezug auf subjektive Anforderungen, wenn
a) sie nicht zwischen dem Kunden und ROFA vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) sie sich nicht für die nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und ROFA vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

Soweit nicht zwischen dem Kunden und ROFA unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Ware nicht den objektiven Anforderungen, wenn

a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Ware und der öffentlichen Äußerungen, die von ROFA oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das ROFA dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann.

Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und ROFA über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

9.4

Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Hat sich ein Mangel innerhalb der vorstehenden Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung die Ware an ROFA oder auf Veranlassung von ROFA an einen Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Kunden übergeben wurde.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von ROFA gelieferte Sachen 12 Monate.

Ansprüche wegen Mängeln, die ROFA arglistig verschwiegen hat, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährung.

9.5

Zusätzliche Garantien (Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie) bestehen bei den von ROFA gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu der jeweiligen Ware abgegeben wurde.


10. Haftung

10.1

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ROFA, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

10.2

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ROFA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3

Die Einschränkungen der Abs. 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ROFA, wenn Ansprüche direkt gegen dieser geltend gemacht werden.

10.4

Die sich aus Abs. 10.1 und 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ROFA den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. das gleiche gilt, soweit ROFA und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.

10.5

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung und deren Inhalte findet der Kunde unter
https://www.rofa.de/Service/Informationen-zum-Bestellvorgang/Widerrufsbelehrung/

12. Verhaltenskodex

Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:

Trusted Shops Qualitätskriterien


13. Hinweis zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Im Falle von Streitfragen bietet die EU-Kommission eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Diese OS-Plattform erreichen Sie über folgenden Link:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage

ROFA ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

14.1

Auf Verträge zwischen ROFA und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Sofern und soweit im Einzelfall und unter Abweichung der Lieferbeschränkung gem. vorstehender Ziffer 5.4 der Kunde seine Versandanschrift nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, bleiben die gesetzlichen Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

14.2

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und ROFA der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Bei Unternehmern ersetzen die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine gesondert abzustimmende rechtswirksame Bestimmung, welche dem wirtschaftlichen Sinn und der Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.